Pflichtangaben auf Lohnabrechnungen in Washington
Die Auflistungspflicht steht in Washington nicht im Lohngesetz, sondern in der Verwaltungsvorschrift — und sie gilt an jedem Zahltag, nicht nur auf Verlangen.
Was WAC 296-126-040 in Washington verlangt
Arbeitgeber in Washington müssen jeder beschäftigten Person an jedem Zahltag eine schriftliche Abrechnung aushändigen, die die Grundlage der Vergütung — geleistete Stunden oder Tage —, den oder die Lohnsätze, den Bruttolohn und jeden im Zeitraum vorgenommenen Abzug ausweist. Die Regel steht in WAC 296-126-040; RCW 49.46 regelt den Mindestlohn, nicht den Inhalt der Abrechnung.
Abzüge sind einzeln auszuweisen und dürfen nicht zu einer einzigen Summenzeile zusammengefasst werden. Wer zu mehreren Sätzen arbeitet, muss auf der Abrechnung die Sätze und die jeweils darauf entfallenden Stunden auseinanderhalten können; ein einzelner Mischsatz genügt nicht.
Die zugrunde liegenden Lohnunterlagen sind zudem mindestens drei Jahre aufzubewahren. Den aktuellen Stand bestätigt das Washington State Department of Labor & Industries.
Nur ehrliche, legitime Nutzung
Diese Vorlagen dokumentieren tatsächlich verdientes Einkommen. Sie sind keine 'Fake-Stub'-Werkzeuge. Wir garantieren keine Akzeptanz selbst erstellter Dokumente und empfehlen, sie nur zusammen mit Steuererklärung und Kontoauszügen einzureichen.
Häufige Fragen
Was muss eine Lohnabrechnung in Washington ausweisen?
Die geleisteten Stunden oder Tage, den oder die Lohnsätze, den Bruttolohn und jeden Abzug einzeln — schriftlich, an jedem Zahltag.
Sind elektronische Lohnabrechnungen in Washington zulässig?
Ja, sofern die beschäftigte Person die Abrechnung abrufen und ausdrucken kann. Verlangt ist eine schriftliche Abrechnung, und das ist nicht dasselbe wie eine auf Papier.
Was gilt, wenn ich zu zwei verschiedenen Sätzen arbeite?
Die Abrechnung muss die Sätze unterscheidbar machen und die zu jedem Satz geleisteten Stunden zeigen. Ein einzelner Mischsatz genügt der Regel nicht.