Verdienstübersicht Deutschland
Erstellen Sie eine eigene Verdienstübersicht in Euro im A4-Format. QuickStub unterstützt drei Dokumentarten für Deutschland. Alle Tarife werden in US-Dollar abgerechnet.
Was eine QuickStub-Verdienstübersicht für Deutschland enthält
QuickStub unterstützt drei Dokumentarten für Deutschland: Arbeitnehmer, Selbstständige und Inhaber. Jede Dokumentart zeigt die passenden Zeilen. Für Arbeitnehmer sind das zum Beispiel Bruttolohn, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Für Selbstständige und Inhaber ist die Auswahl kürzer. Alle Beträge geben Sie selbst ein.
QuickStub berechnet weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge (RV, KV, PV, AV) oder andere gesetzliche Abzüge. Die Anwendung stellt die Zeilen für die gewählte Dokumentart bereit. Sie tragen die Beträge selbst ein, und das Dokument gibt Ihre Eingaben wieder.
Eine QuickStub-Verdienstübersicht ist keine Entgeltabrechnung im Sinne des § 108 GewO. Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform erteilen. Diese Abrechnung stammt vom Arbeitgeber oder dessen Lohnabrechnungssystem, nicht von QuickStub. QuickStub dient ausschließlich der selbst erstellten Einkommensdokumentation.
Unterstützte Dokumentarten für Deutschland
- ArbeitnehmerArbeitnehmer: Bruttolohn mit Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen, jeweils von Ihnen eingegebenIm Generator öffnen →
- Selbstständig tätigSelbstständig: Honorareinnahmen mit von Ihnen eingegebenen Abzügen und einem UmsatzsteuerhinweisIm Generator öffnen →
- PrivatentnahmeInhaber: Verdienstübersicht mit Privatentnahme und Hinweis zur SteuerrücklageIm Generator öffnen →
Was QuickStub für Deutschland nicht bietet
- Gesetzliche Entgeltabrechnung gemäß § 108 GewO
- Automatische Berechnung von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag oder Sozialversicherungsbeiträgen
- Lohnsteueranmeldung, Elster-Übermittlung oder Abführung ans Finanzamt
- Garantierte Akzeptanz durch Kreditgeber, Vermieter oder Behörden
- Prüfung bundesland- oder branchenspezifischer Vorgaben
Nur ehrliche, legitime Nutzung
Diese Vorlagen dokumentieren tatsächlich verdientes Einkommen. Sie sind keine 'Fake-Stub'-Werkzeuge. Wir garantieren keine Akzeptanz selbst erstellter Dokumente und empfehlen, sie nur zusammen mit Steuererklärung und Kontoauszügen einzureichen.
Ergänzen Sie diesen Beleg durch eine Steuererklärung und Kontoauszüge für denselben Zeitraum.
Häufige Fragen
Welche Dokumentarten für Deutschland unterstützt QuickStub?
Drei: Arbeitnehmer, Selbstständige und Inhaber. Die gewählte Dokumentart bestimmt die Zeilen in der Verdienstübersicht.
Ist dies eine gesetzliche Entgeltabrechnung gemäß § 108 GewO?
Nein. Nach § 108 GewO müssen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform erteilen. Die Pflicht kann entfallen, wenn sich die Angaben seit der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben. Ein QuickStub-Beleg ist selbst erstellt und wird weder von einem Arbeitgeber noch von einer deutschen Behörde ausgestellt.
Berechnet QuickStub Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge?
Nein. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge geben Sie vollständig selbst ein. QuickStub berechnet keine gesetzlich vorgeschriebenen deutschen Abzüge.
Erfolgt die Abrechnung in Euro oder US-Dollar?
Alle Abonnements werden in US-Dollar abgerechnet. Die Verdienstübersicht selbst ist in Euro ausgewiesen.
Welches Papierformat verwendet ein deutsches Dokument?
A4. Deutsche Verdienstübersichten werden im in Deutschland üblichen DIN-A4-Format ausgegeben.
Was sollte ich einem QuickStub-Beleg für Deutschland beifügen?
Eine Steuererklärung und Kontoauszüge für denselben Zeitraum. Diese belegen die Angaben im Dokument.
Kontext und Quellen
Die allgemeinen Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf § 108 der Gewerbeordnung (GewO), der die Pflicht des Arbeitgebers zur Erteilung einer Entgeltabrechnung regelt, sowie auf die Entgeltbescheinigungsverordnung (EntgBV), die deren Inhalt vorschreibt. QuickStub ist nicht mit deutschen Behörden verbunden und wurde von keiner Behörde genehmigt. Diese Seite enthält allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 108 GewO (gesetze-im-internet.de)
Prüfen Sie diese Angaben anhand der amtlichen Quelle oder lassen Sie sich von einem qualifizierten Steuerberater beraten, bevor Sie danach handeln.